Allgemeine Geschäftsbedingungen der WPs Weber Personalservice GmbH

(Stand November 2019)

§ 1. Allgemeines

 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der WPs Weber Personalservice GmbH (nachfolgend WPs GmbH genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung oder die Beratung in Personalfragen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von der WPs GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für diese unwirksam, auch wenn deren Verwendung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.2. Der Vertragsabschluss für die Personalvermittlung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch die WPs GmbH schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Änderungen bzw. Ergänzungen eines Vertrages haben ebenso nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Für Beratungsaufträge in Personalfragen ist eine mündliche Vereinbarung ausreichend.

§ 2. Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsgegenstand

 2.1. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen eines Personalvermittlungs- oder beratungsvertrages zwischen den Parteien.

2.2. Ein Personalvermittlungsvertrag kommt durch schriftliches Angebot durch die WPs GmbH mit vorgesehener Leistungsbeschreibung, der Festlegung der durch den Auftraggeber zu besetzenden Position sowie den dazu erforderlichen Qualifikationen und Anforderungen (fachliche und persönliche Kompetenzen) und schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zustande.

2.3. Die Angebote der WPs GmbH sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist enthalten.

2.4. Die WPs GmbH hat den Betrieb der gewerbsmäßigen Personalvermittlung und –beratung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde angezeigt.

2.5. Personalvermittlung: Die WPs GmbH wird gemäß den im Personalvermittlungsvertrag festgelegten Qualifikationen und Anforderungen geeignete Kandidaten (Bewerber/innen) suchen und dem Auftraggeber präsentieren. Die von der WPs GmbH zu erbringende Dienstleistung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Auswahl und Durchführung geeigneter Rekrutierungsmaßnahmen
  • Vorauswahl der Bewerber/-innen (nachfolgend als Bewerber bezeichnet)
  • Strukturierte Interviews mit den ausgewählten Bewerbern
  • Bewertung der Bewerber gemäß den festgelegten Qualifikationen und Anforderungen

und Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse in einem Bewerberprofil

  • Übermittlung der vorgeschlagenen Bewerber an den Auftraggeber

2.6. Die Vertragspartner können vereinbaren, dass in Absprache mit dem Auftraggeber Stellenanzeigen in lokalen und überregionalen Tageszeitungen, Fachzeitschriften sowie in anderen geeigneten Medien von der WPs GmbH geschaltet werden. Die Anzeigentexte werden vom Auftraggeber entworfen und von der WPs GmbH auf ggf. sinnvolle Änderungen und Ergänzungen geprüft. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die WPs GmbH die Anzeigentexte entwerfen und zur Freigabe vorlegen. Über die Höhe der Kosten für die Anzeigenschaltung, die der Auftraggeber zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr trägt, wird dieser vorab informiert. Nach erfolgter Freigabe schaltet die WPS GmbH die Anzeige im/in den ausgewählten Medium/Medien.

2.7. Der Auftraggeber kann mit der WPs GmbH eine Zielfirmenliste und/oder eine Zielkandidatenliste vereinbaren. Die Zielfirmenliste legt fest, in welchen Unternehmen die WPs GmbH vorrangig nach Kandidaten suchen soll und ebenfalls, welche Unternehmen bei der Suche zu meiden sind. Die Zielkandidatenliste benennt bestimmte, bereits bekannte Kandidaten, die vorrangig zu kontaktieren sind sowie Kandidaten, die nicht kontaktiert werden sollen.

$ 3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

3.1. Die WPs GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen, alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren. Sie ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die WPs GmbH von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können.

3.3. Die jeweiligen Entscheidungen zu den von der WPs GmbH erbrachten Dienstleistungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.

3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der WPs GmbH den Vertragsabschluss mit einem Bewerber unverzüglich schriftlich in Verbindung mit einer Kopie des Arbeits-/Dienstvertrages anzuzeigen.

3.5 Doppelbewerbungen: Hat sich ein von der WPs GmbH benannter Bewerber unabhängig von deren Dienstleistungen beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die WPs GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerberunterlagen zu unterrichten. In diesem Fall erbringt die WPs GmbH keine Leistung mehr hinsichtlich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann die WPs GmbH jedoch auffordern, auch hinsichtlich dieses Bewerbers weiterhin tätig zu sein. Kommt es in diesem Fall zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Hälfte des unter §4. vereinbarten Vermittlungshonorares an die WPs GmbH zu zahlen.

§ 4. Vermittlungshonorar, Kosten für Anzeigenschaltung, Reisekosten

4.1. Für die erfolgreiche Personalvermittlung, d.h. wenn der Auftraggeber mit einem von der WPs GmbH vorgestellten Kandidaten einen Arbeits-/Dienstvertrag schließt, so steht der WPs GmbH ein Vermittlungshonorar in der schriftlich vereinbarten Höhe zu. Das Honorar beträgt in der Regel ca. 10 % – 25 % des zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten vereinbarten Brutto-Jahreseinkommens zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist in Abhängigkeit von der Art und der Komplexität der zu besetzenden Stelle zu vereinbaren. Das Bruttojahreseinkommen setzt sich zusammen aus dem Fixgehalt zzgl. Nebenleistungen wie Gratifikationen, Urlaubsgeld, Bonus etc., die der Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten vom Auftraggeber erhalten kann sowie geldwertem Vorteil, variabler Vergütung bei 100 %-iger Zielerreichung.

4.2. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist das Vermittlungshonorar in zwei gleichen Raten zu zahlen, deren Fälligkeit sich aus § 5.1. ergibt.

4.3. Fahrtkosten und erforderliche Auslagen, die Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber in Höhe der steuerlichen Pauschalsätze zu erstatten. Wenn der Auftraggeber zugestimmt hat, werden Reisekosten der WPs GmbH wie folgt zur Anrechnung gebracht: PKW-Kosten werden mit 0,30 € pro Kilometer berechnet. Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel (Bahn: 2. Klasse, Flugzeug: Economy Class) erfolgt die Abrechnung auf gesonderte Nachweise.

4.4. Sollte ein von der WPs GmbH vorgeschlagener Bewerber für eine andere Position als für die er ursprünglich vorgestellt wurde eingestellt werden, so wird das vereinbarte Honorar ebenfalls in vollem Umfang fällig. Kommt es im Rahmen des Auftrages zu weiteren Einstellungen von Bewerbern, welche von der WPs GmbH empfohlen worden sind, wird für jede weitere Einstellung das vereinbarte Honorar fällig.

4.5. Der Anspruch auf das Honorar geht nicht dadurch unter, dass sich der Auftraggeber und der Bewerber vor Dienstantritt vom Vertrag lösen.

4.6. Sollte sich nach Abschluss dieser Vereinbarung herausstellen, daß die WPs GmbH den Auftrag aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausführen kann, so kann sie diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. In diesem Fall wird kein Honorar fällig.

4.7. Soweit der Arbeits-/Dienstvertrag mit einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers geschlossen wird, besteht ein Honoraranspruch gleichermaßen. Der Auftraggeber und das mit ihm verbundene Unternehmen haften für den Honoraranspruch in diesem Fall als Gesamtschuldner.

4.8. Erbringt die WPs GmbH für einen Auftraggeber Beratungsleistungen, erfolgt die Vergütung nach der getroffenenen Vereinbarung im Stundensatz oder pauschal zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist diesbezüglich nichts vereinbart worden, beträgt der Vergütungssatz 50,00 €/Std. zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.9. Von Dritten wie etwa Verlagen berechnete Kosten für Stellenanzeigen trägt der Auftraggeber zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr, soweit dieser solche bei der WPs GmbH beauftragt und freigegeben hat.

4.10. Sollten von der WPs GmbH dem Auftraggeber überlassene Unterlagen und Informationen an einen Dritten gelangen und dieser einen Arbeitsvertrag mit dem Bewerber abschließen, schuldet der Auftraggeber gleichfalls das Vermittlungshonorar.

§ 5. Zahlung/Verzug

5.1. Die erste Rate des Vermittlungshonorares gemäß § 4.  sowie die Kosten für die Schaltung von Stellenanzeigen werden – soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben – bei Abschluss des Arbeits-/Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber fällig bzw. bei Dienstantritt des Kandidaten, sofern dieser vor dem Abschluß eines schriftlichen Arbeits-/Dienstvertrages erfolgt. Die zweite Rate des Vermittlungshonorares wird am ersten Tag nach dem Ende der Probezeit fällig, das Honorar für Beratungsleistungen nach Abschluß der Beratung.

5.2. Die Rechnungslegung hinsichtlich der Leistungen der WPs GmbH erfolgt in zweifacher Ausfertigung. Sämtliche Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind nach der Rechnungslegung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.

5.3. Gegen Ansprüche der WPs GmbH kann der Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgesetzten Forderungen aufrechnen.

5.4. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann die WPs GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfallens eines Schadens bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

§ 6. Dauer des Personalvermittlungvertrages, Kündigung

6.1. Der Personalvermittlungsvertrag gilt als beendet und erfüllt, wenn der Auftraggeber ein Arbeitsverhältnis mit einem oder mehreren durch die WPs GmbH vermittelten Bewerber/n abschließt.

6.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten gem. §4. sind, soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu zahlen. Eine Rückerstattung für Honorare für von der WPs GmbH bereits erbrachte Leistungen oder von Kosten für die Schaltung von Stellenanzeigen erfolgt nicht. Kommt innerhalb von 12 Monaten nach der Kündigung des Vermittlungsauftrages ein Arbeits-/Dienstvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von der WPs GmbH vorgeschlagenen Bewerber zustande, bleibt der Anspruch auf das Vermittlungshonorar unberührt. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

§ 7. Haftung

7.1. Alle Empfehlungen der WPs GmbH erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die WPs GmbH übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgestellten Bewerber. Die Dienstleistung der WPs GmbH entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeits-/Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Die WPs GmbH und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben.

7.2. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet die WPs GmbH ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens durch das Fehlverhalten bzw. der vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschauskunft eines Bewerbers gegenüber dem Auftraggeber entstehen, trifft die WPs GmbH kein Verschulden. Ein möglicher Schadenersatzanspruch gegenüber dem vermittelten Bewerber bleibt davon unberührt. Eine weitergehende Haftung der WPs GmbH ist ausgeschlossen.

§ 8. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz, Datenverarbeitung und –speicherung

8.1. Die Vertragspartner unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Dies betrifft die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Daten, Nutzung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung sowie Löschung der Daten nach Wegfall der Zweckbestimmung. Die WPs GmbH übernimmt die ordnungsgemäße Verwaltung der Bewerbungsunterlagen nach den geltenden Bestimmungen der DSGVO und hält diese für den Auftraggeber bis zur Entscheidung zur Verfügung. Der Auftraggeber hat nach Abschluss des Auftrages die ihm überlassenen Unterlagen an die WPs GmbH zurückzugeben. Dies gilt nicht für Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.

8.2. Der Auftraggeber hat die WPS GmbH bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten insbesondere im Fall des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl unverzüglich zu informieren.

8.3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten von der WPs GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

 8.4. Die WPs GmbH wird eine entsprechende Einwilligung von den Bewerbern einholen, daß sie  befugt ist, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.

8.5. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht durch gesetzliche Bestimmungen erforderlich wird. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

§ 9. Schlußbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1. Die Parteien erklären, dass mündliche Nebenabreden zu einem abgeschlossenen Vermittlungsvertrag nicht bestehen. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

9.2 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für eine ausfüllungsbedürftige Lücke.

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Dortmund